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Behauptungen und Tatsachen: Flüchtlinge, Teil 7
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Behauptungen und Tatsachen: Flüchtlinge, Teil 7
19.02.2007 von Webmaster
Behauptung
"Die UN-Resolutionen verlangen, dass Israel die palästinensischen Flüchtlinge repatriiert."
Tatsache
Als sich die Vereinten Nationen des Flüchtlingsproblems annahmen, verabschiedeten sie am 11. Dezember 1948 die Resolution 194. Sie rief die arabischen Staaten und Israel auf, die noch ausstehenden Streitpunkte entweder im Rahmen direkter Verhandlungen oder durch Vermittlung der Schlichtungskommission für Palästina, die zeitgleich mit dieser Resolution eingesetzt wurde, beizulegen. Darüber hinaus hieß es in Punkt 11:
"Der Wunsch der Flüchtlinge, in ihre Heimstätten zurückzukehren und in Frieden mit ihren Nachbarn zu leben, soll zum frühest möglichen Zeitpunkt erfüllt werden. Darüber hinaus sollen all diejenigen, die nicht zurückkehren wollen, sowie diejenigen, die ihren Besitz verloren haben bzw. deren Besitz beschädigt wurde, Ausgleichszahlungen erhalten; dies soll nach internationalem Recht oder nach Billigkeitserwägungen geschehen; zuständig dafür sind die verantwortlichen Regierungen oder Behörden. Die Schlichtungskommission wird angewiesen, die Repatriierung, Wiederansiedelung und wirtschaftliche und soziale Rehabilitation der Flüchtlinge und die Ausgleichzahlungen voranzutreiben ...". (Die Hervorhebungen stammten vom Autor)
Die hervorgehobenen Formulierungen belegen, dass den Vereinten Nationen sehr wohl bewusst war, dass man von Israel nicht verlangen konnte, eine dem Staat feindlich gegenüberstehende Bevölkerungsgruppe ohne Einschränkungen zu repatriieren, weil dies die Sicherheit des ganzen Staates gefährdet hätte. Die Lösung des Problems machte deshalb, wie die Lösung aller früheren Flüchtlingsprobleme, zumindest eine teilweise Umsiedlung der Palästinenser in arabische Länder notwendig.
Die Resolution nahm auf die israelischen Bedenken Rücksicht, weil die Flüchtlinge im Fall einer bedingungslos gestatteten Rückkehr in der Tat als mögliche Fünfte Kolonne betrachtet werden mussten. Für die Israelis war das Flüchtlingsproblem ein Verhandlungspunkt in einer viele Punkte umfassenden friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Präsident Chaim Weizmann erklärte: "Wir sind bemüht, die Wiedereingliederung zu unterstützen, vorausgesetzt, dass ein wirklicher Friede ausgehandelt wird und die arabischen Staaten ihren Beitrag dazu leisten. Die Lösung des arabischen Problems kann nur durch einen umfassenden Entwicklungsplan des Nahen Osten gelöst werden, zu dem die Vereinten Nationen, die arabischen Staaten und Israel ihren Beitrag leisten werden."
Zu diesem Zeitpunkt rechnete Israel nicht damit, dass die Flüchtlingsfrage sich zu einem größeren Problem auswachsen würde, sondern ging davon aus, dass die arabischen Staaten die Mehrheit der Flüchtlinge aufnehmen würden und für den Rest im Zusammenhang eines Gesamtfriedensplans ein Kompromiss ausgehandelt werden konnte. Die Araber aber waren 1949 ebenso wenig kompromissbereit wie 1947: Sie lehnten die UN-Resolution einstimmig ab.
Bei den Vereinten Nationen hatten die Diskussionen über die palästinensischen Flüchtlinge bereits im Sommer 1948, noch vor dem militärischen Sieg Israels, begonnen. Zu diesem Zeitpunkt rechneten die Araber sogar noch damit, dass sie den Krieg gewinnen und die Flüchtlinge im Triumphzug heim geleiten würden - vor diesem Hintergrund ist die Aussage von Emile Ghoury, dem Sekretär des Obersten Arabischen Komitees, zu verstehen:
"Es ist undenkbar, die Flüchtlinge in ihre Häuser zurückzuschicken, solange diese noch von den Juden besetzt sind, denn dann würden sie als Geiseln genommen und misshandelt werden. Wer so etwas auf arabischer Seite vorschlägt, entzieht sich seiner eigentlichen Verantwortung. Zudem wäre die Befolgung dieses Vorschlags ein erster Schritt hin zur Anerkennung des Staates Israel und zur Annahme der Teilungsresolution."
Die Araber verlangten von den Vereinten Nationen, das "Recht" der Palästinenser auf eine Rückkehr in ihre Heimat anzuerkennen und waren erst gesprächsbereit, als ihre Niederlage eine unabwendbare Tatsache war. Nun deuteten sie Resolution 194 jedoch dahingehend, dass den Flüchtlingen darin ohne Einschränkung das Recht auf Repatriierung zugesprochen wurde und verlangten seither immer wieder, dass Israel diese Lesart übernahm.
"Die palästinensische Forderung des ›Rechts auf Rückkehr‹ ist in höchstem Maße unrealistisch. Das Flüchtlingsproblem hätte mittels finanziellen Ausgleichs und der Umsiedelung der Flüchtlinge in arabische Länder gelöst werden müssen." (Der ägyptische Präsident Hosni Mubarak)
Quelle: Behauptungen und Tatsachen. Der arabisch-israelische Konflikt im Überblick, Mitchell G. Bard, Holzgerlingen 2002; http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/German/cover.html
Quelle: „Newsletter der Botschaft des Staates Israel - Berlin“ vom 22. Januar 2007
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